Vertragsbedingungen für Gesundheitspartner
Dieser Vertrag gilt zwischen zwischen Ihnen als „Gesundheitspartner“ (gemäß unserer AGB, Abs. A, 6.)
und der CTM Service GmbH, Bahnhofstraße 1, 21521 Aumühle (im Folgenden “CTM”) als Eigentümer und Betreiber des FitGutSchein-Netzwerkportals (im Folgenden: „Portal“). Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der CTM sind Bestandteil dieses Vertrages. Unsere AGB sind jederzeit unter www.fitgutschein.de/agb abrufbar.
Zur besseren Lesbarkeit wird teilweise auf geschlechtsspezifische Formulierungen, wie zum Beispiel „Arbeitgeber/innen, Mitarbeiter/innen“ verzichtet. Im Sinne der Gleichbehandlung gelten aber alle Bezeichnungen grundsätzlich für alle Geschlechter.
A. Vertragsschluss
Mit der kostenlosen Registrierung in unserem Portal sowie mit dessen Nutzung geht der Gesundheitspartner (im Folgenden „Partner“) als Vertragspartner keine Kaufverpflichtung ein und stimmt den vorliegenden Vertragsbedingungen sowie unseren AGB zu.
Vertragsschluss bei Buchung von gesundheitsfördernden Dienstleistungen
Dem Mitarbeiter eines Arbeitgebers werden auf dem Webportal von CTM gesundheitsfördernde Dienstleistungen angeboten, die durch Partner erbracht werden. CTM tritt hierbei lediglich als Vermittler zwischen dem Arbeitgeber/Mitarbeiter und dem jeweiligen in der Angebotsbeschreibung angegebenen Partner auf.
Vereinbarung und Reservierung der einzelnen Gesundheitsleistung
Der Mitarbeiter vereinbart direkt mit dem Partner eine Leistung aus dem im Portal hinterlegten Leistungskatalog des Partners. Der Partner reserviert den vereinbarten Wert sowie den Termin der Dienstleistung für den Mitarbeiter.
Vertrag zwischen dem Mitarbeiter und dem Partner. Das Zustandekommen und der Inhalt des Vertrages zwischen dem Mitarbeiter und dem Partner bestimmt sich nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners.
B. Vertragsende
Der Vertrag zwischen CTM und dem Partner beginnt mit der Registrierung des Partners im Portal. Er kann von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende gekündigt werden.
C. Pflichten des Partners
Mit dem Vertragsabschluss stimmt der Partner für den Fall der Leistungserbringung gegen Erstattung mittels FitGutScheinen der Erhebung einer Servicegebühr für erfolgreiche Vermittlungstätigkeit und Dokumentationsleistungen gemäß unserer aktuellen Preisliste zu, die als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügt ist.
Der Partner verpflichtet sich, die Leistungen gemäß des von ihm auf dem Portal hinterlegten Leistungskataloges bereit zu halten und seine Qualifikation wahrheitsgemäß sowie aktuell gültig nachzuweisen. Der Partner stimmt zu, dass CTM diese Qualifikationsbelege bei Bedarf dem jeweiligen Arbeitgeber als Empfänger der Leistung in Kopie zur Verfügung stellt.
Der Partner verpflichtet sich, für die Abrechnung mittels FitGutScheinen die erbrachten Leistungen wahrheitsgemäß im Portal zu dokumentieren.
Der Partner verpflichtet sich, Leistungen im Rahmen der Portalnutzung lediglich bis zur Höhe des jeweils aktuellen Guthabens des Mitarbeiters zu erbringen. Gegebenenfalls darüberhinausgehende Leistungen rechnet der Partner direkt mit dem Mitarbeiter ab, diese unterliegen keinem Vertragsverhältnis mit CTM.
D. Pflichten des Vertragspartners CTM
CTM verpflichtet sich, für seine Vertragspartner eine Datenbank für die Vermittlung von PGEsundheitsleistungen vorzuhalten, für dessen Erreichbarkeit und Funktion sowie für eine qualifizierte Abrechnung und Dokumentation Sorge zu tragen.
CTM prüft jeweils vor Aufnahme der Partner und ihres Leistungskataloges in das Portal die für die Steuerbegünstigung nach §2 Abs. 2 EstG erforderlichen Anforderungen ohne eine Haftung für die steuerliche Anerkennung im Einzelfall übernehmen zu können.
Arbeitgeber und Partner erhalten von CTM die CTM vorliegenden Belege über die erbrachten Leistungen und Gebühren. Die Dokumentation der erbrachten Leistungen wird dem Arbeitgeber von CTM zum Nutzen der steuerlichen Förderung übergeben.
CTM verpflichtet sich zum Einzug der Honorarforderung der Partner für erbrachte und dokumentierte Leistungen gegenüber dem Arbeitgeber bis zur Höhe des zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Guthabenwertes..
E. Preise und Abrechnung
- Für die Erhebung von Gebühren gilt unsere aktuelle Preisliste, die als Anlage 1 diesem Vertrag beigefügt ist. Unsere Preisangaben verstehen sich in EURO (€) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nichts anderes angegeben ist.
F. Inkrafttreten
Diese Vertragsbedingungen gelten ab dem 01.01.2020. Alle früheren Versionen verlieren damit ihre Gültigkeit.
Anlage 1: Preise
Gebühren für Gesundheitspartner
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Betrag zzgl. ges. Mehrwertsteuer
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Portalanmeldung, Stammdatenanlage, Leistungskatalogabgleich und -freischaltung
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kostenlos
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Servicegebühr bei erfolgter Leistungserbringung via FitGutSchein für Vermittlung, Administration sowie Rechnungs- und Dokumentationsservice
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10% des Wertes der erbrachten und berechneten Leistungen gegen Vorlage von FitGutScheinen
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Die Abrechnung erfolgt monatlich mittels Verrechnung mit der Gutschrift für erbrachte und dokumentierte Leistungen im jeweiligen Vormonat innerhalb einer Frist von 21 Tagen.